Formalitäten in Spanien

Nach deiner Ankunft in Spanien wirst du eventuell erst einmal ein paar Formalitäten erledigen müssen, um für deine Work and Travel Reise durch Spanien gerüstet zu sein.

Hierzu zählen die Kontoeröffnung in Spanien, die Beantragung einer NIE-Nummer (Numero de Identificación de Extranjeros), das Anmelden bei der Sozialversicherung und eventuell die Anmeldung des Wohnsitzes in Spanein. Je nachdem, was für Pläne du für deine Work and Travel Reise durch Spanien hast, sind alle Punkte oder nur ein paar notwendig.

Die Kontoeröffnung in Spanien

Wenn du in Spanien arbeiten möchtst, benötigst du auch ein Konto, damit dein Arbeitgeber dich bezahlen kann. In Spanien gibt es viele Banken von denen du dir eine aussuchen kannst, allerdings solltest du ein bisschen auf die Konditionen achten, die jede Bank hat. Manche Banken erheben eine monatliche Gebühr für das Konto und jeweils Gebühren für Überweisungen und Geldabhebungen etc. Andere Banken erheben diese Gebühren nur, wenn kein monatliches Gehalt auf das Konto überwiesen wird. Ich empfehle dir ein Konto bei einer Bank zu eröffnen, die keine Gebühren verlangt, dafür aber keine oder nur wenige Filialen hat und alles hauptsächlich über das Internet läuft.

Hier einige socher Banken:

www.ingdirect.es
www.evobanco.com
www.openbank.es

Voraussetzungen für die Eröffnung eines Kontos in Spanien:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • NIE-Nummer

Die Anmeldung des Wohnsitzes beim „Ayuntamiento“

Für verschiedene Formalitäten in Spanien benötigt man den Nachweis eines Wohnsitzes in Spanien. Dazu musst du dich bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt deiner Gemeinde in Spanien anmelden. Dieser Vorgang nennt sich „empadronamiento“ und wird beim „ayuntamiento“ duchgeführt.

Voraussetzungen für die Anmeldung des Wohnsitzes in Spanien:

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Mietvertrag oder Untermietvertrag

Die Beantragung der NIE-Nummer in Spanien

Wenn du dich länger als drei Monate in Spanien aufhalten oder eine bezahlte Arbeit ausüben möchtest, benötigtst du eine NIE-Nummer (Número de Identificación de Extranjeros). Diese Nummer kannst du bei der Polizei (Policía de Extranjeros bzw. Oficina de Extranjeros) beantragen. Dort wirst du in das zentrale Register für EU-Bürger (Registro Central de Extranjeros) eingetragen und erhältst eine gebührenpflichtige Bescheinigung über die Eintragung (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión Europea). Diese Bescheinigung entählt die NIE-Nummer.

Auf dieser Website kannst du die zuständige Behörde für deinen Wohnsitz finden:

www.policia.es

Hier findest du das Antragsformular EX-15 (nur NIE-Nummer) bzw. EX-18 (Residencia in Spanien):

extranjeros.empleo.gob.es

Voraussetzungen für die Benatragung der NIE-Nummer in Spanien:

  • ausgefülltes Antragsformular EX 18
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Nachweis der Zahlung der Gebühr (10,50 €)
  • Einen Arbeitsvertrag oder den Nachweis genügend finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthalts und einer Krankenversicherung.

Die Beantragung der Sozialversicherungsnummer in Spanien

Die Sozialversicherungsnummer kann entweder dein Arbeitgeber für dich beantragen, falls du noch keine hast, oder du beantragst sie selbst in einem Büro der „Seguridad Social“.

Hier findest du die zuständigen Büros der „Seguridad Social“ für deine Region:

www.seg-social.es

Hier findest du das Antragsformular (Modelo TA1):

www.seg-social.es

Voraussetzungen für die Beantragung der Sozialversicherungsnummer in Spanien

  • ausgefülltes Formular TA1
  • gültiger Reisepass oder Personalausweis